Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen

2. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.

3. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

4. Die Schulungsgebühr ist spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

5. Folgende Fristen sind zu beachten:

– Erfolgt eine schriftliche Abmeldung ab 2 Wochen vor Kursbeginn, wird die Schulungsgebühr – 20 % erstattet, bzw. in Rechnung gestellt.

– Erfolgt eine schriftliche Abmeldung ab 1 Woche vor Kursbeginn, wird die Schulungsgebühr – 50 % erstattet bzw. in Rechnung gestellt.

Sonderregelung Online-Seminare: Mit Zusenden des Zugangslinks erlischt das Rücktrittsrecht.

5.1. Ausschluss des Widerrufsrecht

Die von uns angebotene Dienstleistung fällt unter §312 g Abs 2 NR 9 BGB (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag sieht einen spezifischen Termin und/oder Zeitraum vor) Für einen solchen Vertrag besteht kein Widerrufsrecht.

5.2. Absagen von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Die Veranstaltung kann aus folgenden Gründen abgesagt werden:

-mangels Teilnahme/angemeldeter Teilnehmer

-wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten

-aufgrund höherer Gewalt

In diesem Fall wird der Teilnehmer informiert und bereits getätigte Zahlungen werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer/-in körperlich und geistig gesund zu sein. Sollten Beeinträchtigungen vorliegen, verpflichtet sich der Teilnehmer/-in dies vor Kursstart mitzuteilen.

7a. Filmaufnahmen jeglicher Art werden hiermit untersagt.

7b. Bereitgestellte Videoaufnahmen der PTSA sind urheberrechtlich geschützt und jede Vervielfältigung & Veröffentlichung sind ausdrücklich untersagt.

8. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

9. Muss der eingeplante Dozent auf Grund von unvorhergesehenen Ereignissen durch einen anderen Dozenten ersetzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

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